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Das Wichtigste für Ihren Auto-Urlaub in unseren Nachbarländern

Deutschland

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste (in Deutschland registrierte Fahrzeuge)
  • Pannendreieck  (in Deutschland registrierte Fahrzeuge)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (in Deutschland registrierte Fahrzeuge)
  • Feinstaub-Plaketten in manchen Innenstädten

Bemerkung: die Warnweste und die Erste-Hilfe-Ausrüstung sind nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge obligatorisch. In der Schweiz zugelassene und privat verwendete Fahrzeuge sind von dieser Regelung nicht betroffen. Für Schweizer Fahrzeuge, die gewerblich in Deutschland unterwegs sind, gilt die Warnwestenpflicht.

Fahrlichter

Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.

Tempolimiten

Innerorts / Ausserort (km/h):                                       50 / 100

Autobahn (km/h):                                                            130 (empfohlen)

Autobahn Anhänger (km/h):                                        80**

** 100 km/h für Wohnwagen und Anhänger auf deutschen Autobahnen; die vorgeschriebene Kontrolle der technische Ausrüstung von schweizer Gespannen kann bei verschiedenen Technischen Zentren des TCS, im Auftrag der deutschen Behörden, durchgeführt werden.

Gebühren

Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0‰  für Berufskraftfahrer, für Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.

Notfallnummern

Polizei, Ambulanz & Feuerwehr                         112

Kindersicherung

< 3 Jahre                                

Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

< 12 Jahre < 1.50 m

Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend) Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

Österreich

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (europäische Norm EN 471), wenn der Lenker sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse befindet und sein Fahrzeug verlässt
  • Pannendreieck (in Österreich registrierte Fahrzeuge)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung in einer staubdichten Box (in Österreich registrierte Fahrzeuge)

Fahrlichter

Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.

Tempolimiten

Innerorts / Ausserort / Autostrasse (km/h):                  50 / 100 / 100

Autobahn (km/h):                                                                 130*

Autobahn Anhänger > 750 kg (km/h):                        100

Autobahn Wohnmobil > 3.5 t (km/h):                            80

* Auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 beträgt die Höchstgeschwindigkeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr 110 km/h.

Gebühren      

Der Kauf einer Vignette ist für die Benützung des Autobahnnetzes obligatorisch. Diese ist bei den meisten Kontaktstellen des TCS, in der Geschäftsstelle des ÖAMTC, an der Grenze, in Tankstellen und in verschiedenen Postbüros erhältlich.

Die Klebevignette muss sachgemäss an der Windschutzscheibe angebracht werden. Nicht richtig angebrachte Vignetten gelten als ungültig. Die Busse ist daher gleich wie wenn keine Vignette vorhanden ist.
Beachten Sie, dass die Vignette vollständig von der Trägerfolie abgelöst und gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe (links oben oder im Bereich Rückspiegel) aufgeklebt wird. Die Vignette darf nicht beschädigt sein und nicht auf dem Tönungsstreifen angebracht werden.

Die digitale Vignette kann auf der Webseite von asfinag bestellt werden: www.asfinag.at/digitale-vignette

Bestimmte Autobahnabschnitte (meistens Tunnels) sind nicht im Preis der Vignette inbegriffen.

Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.asfinag.at

Blutalkoholgrenze

< 0.5‰

0.1‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen.

Notfallnummern

Polizei, Ambulanz & Feuerwehr                         112

Kindersicherung

< 14 Jahre und < 1.35 m

Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)

Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

Italien

Obligatorische Ausrüstung

 

Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausrüstung sind nicht obligatorisch, werden aber empfohlen.

Fahrzeuge welche nicht die maximale Geschwindigkeit fahren dürfen, brauchen einen Geschwindigkeitsaufkleber. Zum Beispiel für Wohnwagen oder Anhänger : für die Autobahn einen 80 km/h-Kleber und für ausserort einen 70km/h-Kleber. In Normalfall müssen beide Kleber angebracht werden, wobei der 80-Kleber am Heck rechts angebracht wird und der 70-Kleber links. Die Kleber sind in den meisten Einkaufszentren erhältich.

Fahrlichter

Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.

Tempolimiten

Innerorts / Ausserort / Autostrasse (km/h):                  50 / 90 / 110

Autobahn (km/h):                                                                 130 **

Autobahn Anhänger bis 750 kg (km/h):                        80

Autobahn Wohnmobil > 3.5 t (km/h):                           100

* 110 km/h bei Regen.

Neulenker (Führerschein unter 3 Jahre alt): Schnellstrasse 90 km/h, Autobahnen 100 km/h. Diese Regelung gilt nicht für Fahrer mit einem Schweizer Führerschein auf Probe.

Gebühren      

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.autostrade.it

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0 Promille für Berufsfahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind.

Notfallnummern

Polizei                                                  112

Ambulanz                                           112 oder 118

Feuerwehr                                          115

Kindersicherung

< 9 kg

Babyschale rückwärtsgerichtet Wenn das Kind auf dem Vordersitz befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

< 1.50 m < 36kg

Angemessene Rückhaltevorrichtung

Frankreich

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht
  • Pannendreieck (E 27 R)
  • Reservebirnen (empfohlen)

Seit dem 22. Mai 2020 müssen Automobilisten nicht mehr einen Einweg-Alkoholtester im Fahrzeug mitführen.

Fahrlichter

Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.

Tempolimiten

Innerorts / Ausserort / Autostrasse (km/h):               50 / 80-90** / 110

Autobahn (km/h):                                                              130

Autobahn Anhänger (km/h):                                          130*

Autobahn Wohnmobil > 3.5 t (km/h):                        110

* Bis maximum 3.5 t Gewicht des Zuges (Rubrik 35 des Fahrzeugausweises).

** 80 km/h für Strassen mit Gegenverkehr ohne trennende Elemente zwischen den Fahrtrichtungen (z. Bsp. Leitplanke)

Bei Regen oder anderen Niederschlägen sowie für Neulenker, die ihren Führerschein noch keine 3 Jahre besitzen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserorts 80 km/h,  auf Autostrassen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.

Bei Nebel (Sichtweite unter 50 m): 50 km/h auf allen Strassen.

Gebühren      

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.

Der durchschnittliche Tarif von ca. EUR 9.-/100 km für ein leichtes Fahrzeug bis zu 3.5 t variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.autoroutes.fr

Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden. Spezielle Automaten für Besitzer eines elektronischen Abonnements (Télépéage) sind ebenfalls vorhanden.

 

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0.2‰ für Neulenker

Notfallnummern

Polizei, Ambulanz & Feuerwehr                                    112

Kindersicherung

< 10 Jahre

Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.

Angaben ohne Gewähr

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